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Lebensmittel sind sensible Waren. Schnell verderblich, gesundheitsrelevant und streng kontrolliert. Das hat Konsequenzen für den Import und Export. Internationale Händler müssen nicht nur wissen, welche Art von Lebensmitteln sie einführen oder ausführen. Auch Herkunft, Transportweg, Temperaturführung und Dokumentation spielen beim Lebensmittel-Import und Lebensmittel-Export eine wichtige Rolle. Besonders anspruchsvoll wird es an der Grenze. Dort entscheidet sich, ob eine Sendung ohne Verzögerung freigegeben wird oder längere Zeit beim Zoll beim Zoll aufgehalten wird. Aber auch nach der Verzollung gibt es beim Import und Export von Lebensmitteln viele Vorschriften zu beachten.
Die richtige Zolltarifnummer finden
Jede Ware braucht bei der Ein- oder Ausfuhr eine Zolltarifnummer. Diese Nummer entscheidet darüber, welche Zollansätze gelten und ob besondere Bewilligungen oder Kontrollen notwendig sind. Bei Lebensmitteln machen die Art des Produkts, dessen Zusammensetzung und Verarbeitung zollrechtlich grosse Unterschiede.
Der Schweizer Generaltarif ist nach Kapiteln geordnet. Wichtige Lebensmittel-Warengruppen sind zum Beispiel:
- Kapitel 02: Fleisch
- Kapitel 03: Fisch und Meeresfrüchte
- Kapitel 04: Milchprodukte, Eier, Honig
- Kapitel 07: Gemüse
- Kapitel 09: Kaffee, Tee, Gewürze
- Kapitel 10: Getreide
Diese und andere relevante Kapitel geben eine erste Orientierung. Wichtig ist die genaue Zolltarifnummer für das konkrete Produkt. Auf der Tares-Website bietet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine kostenlose Möglichkeit für die Online-Suche nach Zolltarifnummern an.
Tipp: Die Zolltarifnummer gibt erste Hinweise auf Zollkontingente. Ausserhalb des Kontingents wird die Einfuhr häufig deutlich teurer.
Vorab klären: Herkunft, Bewilligungen, Dokumente
Mit der Zolltarifnummer steht die Art der Ware fest. Doch beim Import und Export von Lebensmitteln entscheiden zusätzliche Faktoren über die Zollfreigabe. Besondere Bedeutung hat das Herkunftsland. Das ist übrigens nicht immer das Land, aus dem die Ware zuletzt verschickt wurde. Herkunftsland ist das Land, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder die letzte wesentliche Verarbeitung oder Bearbeitung stattfand.
Bei Importen aus Drittstaaten gelten meist strengere Anforderungen als beim Lebensmittelimport aus der EU. Klar ist: Eine reibungslose Zollfreigabe ist nur dann wahrscheinlich, wenn alle Unterlagen vorliegen.
- Handelsdokumente wie Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief oder Luftfrachtbrief.
- Herkunfts- und Präferenznachweise – wenn es um Präferenzzölle, Freihandelsabkommen oder das Ausnutzen besonderer Herkunftsregeln geht.
- Gesundheits- und Pflanzenschutzdokumente – vor allem bei besonders kontrollpflichtigen Lebensmitteln relevant.
- Bewilligungen und Kontingentsnachweise – erforderlich bei bestimmten Agrarprodukten, wenn beispielsweise tiefere Zollansätze innerhalb bestimmter Importmengen genutzt werden.
- Temperatur- und Kühlkettennachweise für bestimmte Lebensmittel, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur zu dokumentieren.
- Produkt- und Kennzeichnungsangaben für den Nachweis lebensmittelrechtlicher Anforderungen.
Fehlen notwendige Unterlagen? Oder gibt es unklare Angaben? Dann sind Verzögerungen an der Grenze wahrscheinlich – mit den bekannten Nachteilen: längere Standzeiten, unterbrochene Lieferketten, Qualitätsverluste. Bei frischen Lebensmitteln entsteht daraus schnell ein ernsthafter wirtschaftlicher Schaden.
Tipp: Ein erfahrenes Logistikunternehmen hilft, solche Risiken deutlich zu reduzieren. Transport, Zoll, Dokumentation – alles aus einer Hand. Das schafft Planungssicherheit. Besonders bei Waren, bei denen jede Verzögerung teuer werden kann.
Kennzeichnung und Schweizer Lebensmittelrecht
Beim Import von Lebensmitteln ist die Zollfreigabe nicht der einzige Prüfpunkt. Verzollung allein genügt nicht. Die Ware muss auch in der Schweiz verkehrsfähig sein.
Hier geht es um Kennzeichnungen nach den gesetzlichen Vorgaben. Erforderlich sind je nach Produkt Angaben zu Zutaten, Herkunft, Haltbarkeit, Allergenen, Nährwerten oder besonderen Eigenschaften. Korrekte und verständliche Informationen sind Pflicht. Irreführende Angaben sind verboten. Das gilt für die Verpackung genauso wie für Produktversprechen und Werbeaussagen.
Daraus folgt: Das Schweizer Lebensmittelrecht ist für Importeure schon vor der Einfuhr relevant. Hier zählt Selbstkontrolle: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden – von der Zusammensetzung des Produkts bis zur Kennzeichnung.
Wichtig: Ob diese lebensmittelrechtliche Pflicht zur Selbstkontrolle erfüllt wird, prüfen die kantonalen Vollzugsbehörden.
Checkliste für eine reibungslose Zollfreigabe
Eine gute Vorbereitung reduziert Verzögerungen an der Grenze. Die folgende Checkliste zeigt, welche Punkte Unternehmen vor dem Transport klären sollten:
- Zolltarifnummer prüfen. Die richtige Zolltarifnummer ist die Basis für die Zollabfertigung.
- Präzise Warenbeschreibung. Eindeutige Angabe von Zusammensetzung, Verarbeitung, Zustand und Verwendungszweck.
- Herkunftsnachweise prüfen. Diese Dokumentation ist wichtig für eventuelle Präferenzzölle oder besondere Einfuhrbedingungen.
- Bewilligungen klären und einholen, soweit notwendig. Zum Teil sind Voranmeldungen erforderlich.
- Kühlkette dokumentieren – damit die Einhaltung von Temperaturvorgaben nachgewiesen werden kann.
- Kennzeichnung kontrollieren, um die Verkehrsfähigkeit in der Schweiz sicherzustellen.
Für den Export von Lebensmitteln gelten diese Punkte entsprechend. Zusätzlich sind die Importvorschriften des Empfängerlands zu beachten.
Fazit
Unternehmen, die international mit Lebensmitteln handeln, müssen mehr als nur den Zoll beachten. So kommen beim Lebensmittel-Import Anforderungen des Schweizer Lebensmittelrechts hinzu. Auch beim Lebensmittel-Export reicht die Beachtung der Schweizer Zollformalitäten nicht aus. Gegen Verzögerungen hilft nur konsequente Planung. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Logistikunternehmen für internationale Transporte ist deshalb vorteilhaft.
